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Stipendien für Kinder

Sozialwerksmitglieder, deren Kinder eine andere als die Pflichtschule nach Erfüllung der Schulpflicht absolvieren (AHS oder BHS ab der 5. Schulstufe), erhalten folgende Stipendien.

Voraussetzungen:

  • Mindestens einjährige Mitgliedschaft des Antragstellers zum Verein SOWEGENO.
  • Das Kind MUSS die 9. Schulstufe erreicht haben.
  • Eine HAK, HTL, HASCH etc. oder die Oberstufe einer AHS oder BHS muss besucht werden.
  • Ausgenommen davon sind: Pflichtschulen wie Volksschule, Hauptschule, Neue Mittelschule, Sonderpädagogische Schule, Polytechnischer Lehrgang, Unterstufe AHS oder BHS
  • Der Studien-/Schulnachweis ist in Form einer Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung nachzuweisen.
  • Dem vollständig ausgefüllten Antrag ist ein Familienbeihilfenbescheid (Finanzamt) aus dem aktuellen Schul-/Studienjahr beizulegen. Kinder, welche bis zu 25,99 Jahre keine Familienbeihilfe erhalten und der Studiumsnachweis mittels Bestätigung nachgewiesen wird, bekommen ebenfalls einen Zuschuss.
  • Berufsausbildungen fallen nicht darunter (z. B. Krankenpflege- und Tierpflegeschulen).

Höhe:

Werden obige Voraussetzungen erfüllt, beträgt das Stipendium für

  • den Besuch von AHS, BHS, HAK, HASCH, HTL, Lehre mit Matura etc. (nur wenn Familienbeihilfe bezogen wird): € 65,–
  • den Besuch von Schulen, für deren Besuch teilweise Matura mit Abschlussprüfung erforderlich ist, die jedoch ohne Hochschulabschluss enden (MTA- und PTA-Akademien, Kollegs etc.) (nur wenn Familienbeihilfe bezogen wird): € 100,–
  • Ausbildungen, die mit Hochschulabschluss enden/alle öffentlichen Hochschulen
    (Unis, FHs, Auslandsstudien) (nur wenn Familienbeihilfe bezogen wird): € 200,–

Kinder, welche keine Familienbeihilfe erhalten und der Studiumsnachweis mittels Bestätigung nachgewiesen wird, bekommen ebenfalls einen Zuschuss von € 100,– maximal bis zu 25,99 Jahre.

Dauer der Gewährung:

Der Stipendienzuschuss kann maximal bis zu 25,99 Jahre in Anspruch genommen werden. (wenn alle Voraussetzungen vorhanden sind)

Anträge:

Anträge sind bis spätestens 31.1. mit dem entsprechenden Vordrucken an den Verein SOWEGENO zu senden. Verspätet einlangende Ansuchen werden bis 1.6. gesammelt und anschließend zur Auszahlung gebracht.

Sie können das Antragsformular (siehe Download) hier herunterladen, ausdrucken und per Mail oder Post senden.

Ansprechpartnerin für Stipendien und Weiterbildung