|
Mitglieder des Vereins können Sie werden, wenn Sie
-
in einer nö. Gemeinde· in einem nö. Gemeindeverband
-
in einer Verwaltungsgemeinschaft von nö. Gemeinden
-
in einer Stiftung einer nö. Gemeinde
-
in einer Kapital- oder Personengesellschaft, an der eine oder mehrere nö. Gemeinden überwiegend beteiligt sind
beschäftigt sind und Mitglied der GdG sind.
Die Mitgliedsschaft wird durch die Bezahlung eines 1%igen Beitrages von den vierteljährlich gebührenden Sonderzahlungen begründet. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Leistung ist die vorherige Bezahlung von mindestens vier Beiträgen (1 Jahr).
Urlaube und die SOWEGENO-Busse können auch ohne Mitgliedschaft zum Verein SOWEGENO gebucht werden. Vereinsmitglieder werden jedoch bevorzugt behandelt.
Wenn Sie die obigen Voraussetzungen erfüllen und sich entschlossen haben, bei uns Mitglied zu werden, können Sie dazu das Anmeldeformular (siehe Download) verwenden. Übergeben Sie es dann ausgefüllt und unterschrieben direkt Ihrer Vertrauensperson oder senden Sie es an folgende Adresse:
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
Landesgruppe Niederösterreich
Mitgliederevidenz
Maria-Theresien-Straße 11/6. Stock
1090 Wien
Kündigungen vom Verein SOWEGENO werden nur schriftlich entgegengenommen und quartalsmäßig wirksam.
|